Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Gäste des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Gäste. 

Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich.

Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Gäste aufeinander Rücksicht nehmen. 

 

Anreise bzw. Abreise

Nach Absprache/Anmeldung normalerweise zwischen 16.00 und 18.00 Uhr bzw. möglichst um 8.00, jedoch bis spätestens 10.00 Uhr ebenfalls nach Buchung/Absprache.

 

Lärm

  • Jeder Gast ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm im Zimmer bzw. im Haus unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geboten. Radio, Fernseher, CD-Player und so weiter sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Gäste rechtzeitig informiert werden. 
  • Das Spielen von Instrumenten ist während der Mittagsruhe (13.00 bis 15.00 Uhr) und zwischen 19.00 Uhr 8.00 Uhr grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden. 

 

Sicherheit

  • Unter Sicherheitsaspekten sind Haustüre und Hoftüren in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr ständig geschlossen zu halten. 
  • Hauseingang/-treppe bzw. Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten.
  • Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen ist untersagt.
  • Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen sind sofort das zuständige Versorgungsunternehmen und der Vermieter zu benachrichtigen. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen. 
  • Fenster und Türen sind in der kalten Jahreszeit sowie bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln. 

 

Lüften

  • Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung, vor allem aber die Küche, nicht entlüftet werden.

 

Reinigung

  • Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Stadt gesondert zu entsorgen. 
  • Beim Gießen von Blumen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunter läuft und auf die Fenster anderer Gäste tropft. 

 

Fahrzeuge

  • Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf der Straße/den Gehwegen ist nicht gestattet. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden.
  • Beim Befahren der Parkplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.